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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

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1. Präambel
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für jegliche Geschäftsbeziehungen der architekturkreis gmbh mit Dritten, für welche diese AGB als anwendbar bestimmt werden.

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2. Gegenstand/Geltungsbereich
Die AGB enthalten die Rahmenbedingungen für nachfolgend aufgeführte Leistungen, welche architekturkreis gmbh gegenüber ihrer Auftraggeberin und Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt, namentlich
- Planerische Beratung und Umsetzung in allen SIA Phasen (SIA; Schweizerischer Ingenieur und Architekten Verein)
- Erstellung und Beratung Materialkonzept
- Erarbeitung und Einreichung Wettbewerbsbeiträge

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3. Normhierarchie
Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Verträge, welche architekturkreis gmbh unter Bezugnahme hierauf abschliesst.
Die AGB regeln Inhalt und Erfüllung von Vereinbarungen aller Art, soweit eine schriftliche Vereinbarung nicht abweichende Bedingungen enthält.
Abweichende Bedingungen der Auftraggeber, auch wenn ihnen nicht widersprochen wurde oder nach ihrem Erhalt mit der Vertragserfüllung begonnen wurde, haben keine Gültigkeit. Jegliche Änderungen und/ oder Ergänzungen der AGB müssen schriftlich bestätigt werden.

Es gilt folgende Normhierarchie:
Ë— In erster Linie gelten die Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen schriftlichen Vertrages samt seinen Anhängen.
Ë— In zweiter Linie gelten die AGB.
Ë— In dritter Linie gilt das schweizerische Obligationenrecht.

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4 Leistungen der architekturkreis gmbh
Die architekturkreis gmbh erbringt ihre Leistungen gemäss den AGB sowie den Vertragsbestimmungen und Vertragszusätzen. Die Verfügbarkeit der einzelnen Dienstleistungen und Mitarbeitenden wird in den Vertragsbestimmungen und Zusätzen spezifiziert.
Die architekturkreis entscheidet frei und abschliessend über das Vorgehen, die eingesetzten Ressourcen, Methoden und Hilfsmittel. Zusätzlich anfallende Kosten für auf Wunsch des Auftraggebers beigezogene Dritte sind durch diesen zu tragen.

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5. Pflichten des Kunden
Aufgrund der von architekturkreis gmbh erbrachten Art von Dienstleistungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle im Zusammenhang mit den von der architekturkreis gmbh erbrachten Leistungen stehenden Informationen nach bestem Wissen und Gewissen rechtzeitig und wahrheitsgetreu offenzulegen und der architekturkreis gmbh zur Verfügung zu stellen. 

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6. Vergütung
Die Aufwände und Kosten der architekturkreis gmbh sind in der individuellen Vereinbarung bzw. in der Offerte oder Vertrag festgelegt. Sämtliche Preisangaben und Stundenansätze verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger anderer Abgaben. Barauslagen, Spesen (z.B. Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung) und die Beschaffung von Spezialgeräten werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung besteht kein Anrecht auf Rückzahlung.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich die architekturkreis gmbh vor, Mahnkosten in der Höhe von CHF 50.-- zuzüglich weiterer Inkassokosten zu berechnen.  Sämtliche im Leistungsumfang der Offerte oder Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom Auftraggeber zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen werden zu den aktuell gültigen Stundenansätzen der architekturkreis gmbh in Rechnung gestellt.

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7. Verfügbarkeit
Es gelten die üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag 7.00h bis 19.00h. Verlangt der Auftraggeber Leistungen ausserhalb dieser Zeiten, wird für Nachtarbeit (19.00h bis 07.00h) und Samstagsarbeit ein Zuschlag von 50% verrechnet. Bei Sonntags- und Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 100% verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Berechnungsgrundlage der Reisezeit ist der Firmenstandort von architekturkreis gmbh. Spesen sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht inklusive und werden getrennt in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der nächstgelegen Firmenstandort Berechnungsgrundlage für die Fahrspesen.

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8. Gewährleistung und Haftung
architekturkreis gmbh haftet nur für Schäden, welche durch oder im Zusammenhang mit schriftlich vereinbarten, ausgeführten Aufgaben und Dienstleistungen entstanden sind und welche sie absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

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9. Datenschutz
Die architekturkreis gmbh beachtet die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung. Sie speichert Auftraggeber Daten zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und kann sie für eigene Marketingzwecke gebrauchen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Datenschutzgesetzgebung zu beachten. Der Auftraggeber haftet bei Missachtung der Datenschutzgesetzgebung für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

10. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller vertraulich Informationen, die er anlässlich des Abschlusses oder der Erfüllung des Vertrages von oder über architekturkreis gmbh erhalten oder erfahren hat oder wird, sofern er nicht nachweist, dass er solche Informationen nicht schon vorher aus eigenem Wissen oder aus rechtmässig öffentlich zugänglichen Quellen erlangt hat. Im Zweifelsfall sind Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Aufklärungspflichten.
Vertrauliche Informationen dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die von der Leistungserbringung von architekturkreis gmbh  Kenntnis haben müssen („Dritte“). Dritte sind vom Auftraggeber ausdrücklich auf den vertraulichen Charakter dieser Informationen aufmerksam zu machen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, architekturkreis gmbh vor Beginn der Leistungserbringung eine schriftliche und unterzeichnete Geheimhaltungserklärung jedes von ihm mit geheimen Informationen bedienten Dritten zuzustellen. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen an sonstige Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung durch architekturkreis gmbh zulässig.
Werbung und Publikationen des Auftraggebers, welche die Geschäftsbeziehungen mit architekturkreis gmbh betreffen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der architekturkreis gmbh.
Der Auftraggeber haftet bei Missachtung der Geheimhaltung für sämtliche daraus entstehende Schäden.
Ohne abweichende schriftliche Mitteilung des Auftraggebers ist architekturkreis gmbh berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss eines Auftrages als Referenz in Offerten und in der Werbung (insbesondere auch auf den Online-Portalen/ Homepage) aufzuführen.

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11. Eigentumsvorbehalt
Die architekturkreis gmbh behält bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an allen Liefergegenständen vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte weiterzugeben. Die architekturkreis gmbh ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung durch den Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Eintragung verpflichtet.

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12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen und Offerten sowie die Kündigung und allfällige Abmahnungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Die AGB können durch die architekturkreis gmbh abgeändert werden. Die architekturkreis gmbh informiert den Kunden entsprechend, beispielsweise im Internet oder per E-Mail. Die neuen AGB gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt als Kündigung aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen der architekturkreis gmbh und dem Kunden auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Die aktuellen AGB sind jederzeit auf www.architekturkreis.ch abrufbar.

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13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so soll dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Anstelle der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine gültige, wirksame und durchführbare Bestimmung gelten, die soweit rechtlich möglich, den wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erfüllt. Gleiches gilt für das Füllen von den Parteien nicht bekannten Lücken, wobei wirtschaftlich dasjenige Ergebnis erreicht werden soll, welches die  Parteien vereinbart hätten, hätten sie die Lücken erkannt.

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14. Übertragbarkeit
Der Kunde ist nicht befugt, Rechte und Pflichten oder ihm zustehende Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der architekturkreis gmbh an Dritte abzutreten, zu übertragen oder zu verpfänden. Als Dritte gelten auch einzelne Gesellschaften innerhalb eines Konzerns.
Die architekturkreis gmbh ist berechtigt, ihr zustehende Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder verändert oder unverändert weiter zu veräussern.

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15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) werden ausdrücklich wegbedungen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten ist Basel-Stadt.

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